Digitale Erklärung zur Barrierefreiheit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Stellenangebote der BGE und seine Unterseiten.

Wie barrierefrei ist das Angebot? Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 15.04.2024 erstellt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist nicht vollständig barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden derzeit nur teilweise erfüllt.
Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei:

1. Grafiken sind nicht mit Alternativtexten versehen und bieten keinen informationellen Mehrwert, so dass das Erfassen der Inhaltsstruktur und die Navigation erschwert wird.
2. Bewegte Grafiken können nicht pausiert werden, sodass die Kontrolle über die Reizaussetzung nicht kontrolliert werden kann.
3. Formulare sind nicht mit Alternativtexten versehen, so dass das Erfassen der Inhaltsstruktur und die Navigation erschwert wird.
4. Die gesetzlichen Anforderungen an Leichte Sprache werden nicht vollständig erfüllt, was die Wahrnehmung und das Verständnis dieser Inhalte negativ beeinflussen kann.
5. Die gesetzlichen Anforderungen an Gebärdensprache werden nicht vollständig erfüllt, was die Wahrnehmung und das Verständnis dieser Inhalte negativ beeinflussen kann.
6. Die Darstellung der Textseite ist an bestimmten Stellen nicht kontrastreich.
7. Die Gliederung der Seite in Überschriften ist an einigen Stellen lückenhaft und unpräzise, was das Erfassen der Inhaltsstruktur und die Navigation darin erschwert.

Maßnahmen: Im Zuge der Aktualisierung bzw. Neuerstellung werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit beachtet.
Zeitplan: Im Rahmen der laufenden Aktualisierung, die die technischen Voraussetzungen für Barrierefreiheit schaffen.
Alternative: Alternativ werden Ansprechpersonen und Kontaktdaten angeboten.

Barrieren melden: Ihr Kontakt zur BGE
Als öffentliche Stelle ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bemüht, ihr Online-Angebot www.bge.de barrierefrei zugänglich zu machen. Damit uns dies gelingt, sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Sollte Ihnen eine Barriere bei unseren Stellenangeboten, die wir bisher noch nicht in unserer Erklärung zu Barrierefreiheit aufgelistet haben, dann melden Sie uns diese bitte an bewerbung@bge.de. Unter dieser Adresse können Sie auch Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.
Diese E-Mail-Adresse stellet die nach § 12 b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der BGE aufzunehmen – oder auch Feedback-Mechanismus – dar.

Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.